Unsere Leistungen bei der Wohnungseigentums-Verwaltung (WEG-Verwaltung)

Die grundlegenden Aufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz und oftmals in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgeschrieben.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erbringen wir eine Vielzahl von Leistungen, die die Eigentümer und/oder Bewohner in der Regel nicht wahrnehmen, die aber die Grundlage einer qualifizierten Verwaltung von Immobilien bilden.

Hausverwaltung ist mehr, als Hausgeldeingänge zu überwachen oder einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Deshalb gilt unsere besondere Aufmerksamkeit auch der langfristigen Perspektive und Weiterentwicklung Ihrer Immobilie – um deren Wert dauerhaft und sicher zu erhalten und den Zustand Ihres Eigentums zu optimieren. Dies zu erreichen, ist unser eigener Anspruch und gleichzeitig unser Versprechen an Sie.

Unsere Leistungen lassen sich in folgende Kategorien zusammenfassen:

Kaufmännische Verwaltung der Gemeinschaft

Mit moderner EDV erhalten Sie Abrechnungen, die den Vorschriften der Rechtsprechung und des Steuerrechtes gerecht werden.
Der Beirat erhält Einblick in alle kaufmännischen Belange der WEG.

  • Grundleistungen der Verwaltung gemäß § 27 WEG
  • Erstellung einer jährlichen Hausgeldabrechnung inklusive dem Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35a EstG
  • Erstellung und Online-Bereitstellung sämtlicher Abrechnungsunterlagen zur Prüfung der Abrechnung durch den Beirat
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans gemäß § 28 WEG
  • Unterhaltung einer modernen EDV-Anlage mit einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung
  • Elektronische Archivierung sämtlicher Belege
  • Kontrolle der monatlichen Hausgeldzahlungen
  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung für haupt- oder nebenberufliche Mitarbeiter der Eigentumswohnanlage
  • Erstellen der monatlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
  • Korrekte und nachvollziehbare Führung der Beschlusssammlung gemäß § 24 Abs. 7 WEG
  • Überprüfung und ggf. Anpassung des Versicherungsschutzes
  • Aufstellung und Änderung der Hausordnung
  • Abschluss und Kündigung von Dienstleisterverträgen
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Gerichtliche Vertretung der Gemeinschaft

Technische Verwaltung der Gemeinschaft

  • Wir behalten den baulichen Zustand Ihrer Immobilie im Blick, sorgen für Investitions-Rücklagen und begleiten Instandhaltungsmaßnahmen. Nach Jahren vertrauensvoller Zusammenarbeit verfügen wir über beste Verbindungen zu kompetenten und zuverlässigen Handwerkern und Spezialisten. Selbstverständlich organisieren wir für Sie als Eigentümergemeinschaft bei großen Instandsetzungsmaßnahmen Investitionsdarlehen und Zuschüsse aus KfW-Mitteln.
  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibung, Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
  • regelmäßige Objektbegehungen
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen-, Feuerlöscherwartung)
  • Vorbereitung und Organisation von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z. B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
  • Vergeben/ Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von z. B. AGB, BGB, WEG; Landesbauverordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen

Allgemeine Verwaltung

  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeitung von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch)
  • Erstellung von Aushängen

Eigentümerversammlung

  • Vorbereitung, Einberufung und Dürchführung der jährlichen und ggf. außerordentlichen Eigentümerversammlung
  • Frühzeitiger Versand der Einladung mit sämtlichen notwendigen Unterlagen
  • Sofortige Erstellung und Ausdruck des Protokolls auf der Eigentümerversammlung
  • Zeitnaher Versand der Niederschrift, per Post oder Mail, an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse

Mahnwesen

  • Erste und zweite Mahnung für rückständige Hausgelder, Abrechnungsfehlbeträge oder Sonderumlagen
  • Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Beitreibung der Hausgeldrückstände

Anschrift

Immobilienverwaltung
Alexander Reitz
Birkenweg 34
63150 Heusenstamm

Kontakt

Tel.: 06106 / 77 90 22 0
Fax: 06106 / 77 90 22 1
E-Mail: info@joeckel-reitz.immo
Web: www.joeckel-reitz.immo

Zeiten

Telefonsprechzeiten:
Mo.-Fr.  9:00 – 13:00 Uhr
Bürozeiten (nur nach Vereinbarung):
Mo.-Fr.  9:00 – 17:00 Uhr

Wir sind Mitglied im